Bescheinigungen
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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Hiermit wird bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht
zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.
(gültig bis zum 31.12.2023.)