Bescheinigungen

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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Hiermit wird bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht
zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.
(gültig bis zum 31.12.2023.)

Unser Service

  • Reparaturen durch eigenen Kundendienst
  • Wartung und Inspektion
  • Dachreinigung und -pflege
  • Leckageortung
  • Luftaufnahmen / Inspektionen mit Drohne
  • Bauthermografie

Tel.: 06442 / 954408-0‬

Unser Handwerk

  • Dacheindeckung und Dachabdichtung
  • Spenglerei / Trapezbleche
  • Fassadenbekleidung
  • WHG-Abdichtungen
  • Tageslichtsysteme / Dachfenster
  • Wärmedämmung / Einblasdämmung
  • Photovoltaik
  • Balkon und Terrassenabdichtungen
  • Dachbegrünung / Dachbekiesung

Unser Konzept

  • Beratung und Planung
  • Fach- und Detailplanung inkl. CAD-Zeichnung
  • Sanierungskonzepte und Sanierungspläne
  • Unterstützung von Architekten und Statikern
  • Zusammenarbeit mit Vermessungsbüros und Sachverständigen
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